1. Während unsere Werbung Menschen dazu ermutigen kann, von Zigaretten abzuweichen, dürfen unsere Produkte nicht als Hilfsmittel zur Raucherentwöhnung vermarktet werden.
2. Produkte dürfen nicht mit der Begründung vermarktet werden, dass sie einen therapeutischen Nutzen bieten, für Verbraucher sicher oder gesund sind oder dass sie keine sekundären Auswirkungen auf die Gesundheit haben.
3. Auf den Produktetiketten müssen die in jedem Produkt enthaltenen Inhaltsstoffe genau angegeben sein und in der Marketingkommunikation muss klar angegeben werden, ob das Produkt Nikotin enthält.
4. Unser Marketing richtet sich an diejenigen, die derzeit Zigaretten konsumieren, und sollte nicht darauf ausgelegt sein, Nichtraucher dazu zu ermutigen, mit der Verwendung von E-Zigaretten-Produkten zu beginnen.
7. Bei Marketingmaßnahmen dürfen keine Angehörigen der Gesundheitsberufe eingesetzt werden, um unsere Produkte direkt oder indirekt zu unterstützen.
8. Sprecher und Einzelpersonen (einschließlich Influencer), die in Marketing oder Werbung eingesetzt werden, müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
9. Jegliche Printwerbung ist verantwortungsvoll auf Kanäle und Veröffentlichungen zu beschränken, deren Zielgruppe Erwachsene (21+) ist.
10. Jegliches Event-Marketing oder Sponsoring ist verantwortungsvoll auf Veranstaltungen zu beschränken, bei denen es sich um Erwachsene (18+) handelt.
11. Jegliche Außenwerbung (einschließlich digitaler Außenwerbung, jedoch ausgenommen mobile Werbung, z. B. in Verkehrsmitteln) muss physisch mindestens 300 Meter von Grund- oder weiterführenden Schulen, Jugendeinrichtungen oder Kinderbetreuungseinrichtungen entfernt sein.